Der rechtliche Rahmen

Die Tagesklinik am Friesenplatz ist beihilfefähig und ein vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. anerkanntes Akutfachkrankenhaus im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KK (Musterbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung). Wir führen keine Rehabilitations-Behandlungen durch.

Volle Kostenerstattung für Privatversicherte.

Im Rahmen einer privaten Vollversicherung werden die Behandlungskosten unseres Hauses in aller Regel vollumfänglich erstattet. Wenn Sie dies wünschen, können Sie nach Aufnahme die Erstattungsansprüche, die Sie gegen Ihre Versicherung haben, an uns abtreten. Dann rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Kostentransparenz für Beihilfeberechtigte.

Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten in Privatkliniken anteilig. Im Vorfeld der Behandlung sorgen wir für Kostentransparenz, was Ihren Eigenanteil an den Kosten angeht.

Situation für gesetzlich Versicherte.

Die Aufnahme von gesetzlich Versicherten ist ausschließlich als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler möglich. Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Was müssen Sie vor Aufnahme regeln?

Wir benötigen vor Aufnahme eine Verordnung von Krankenhausbehandlung, die Ihr Haus- oder Facharzt (m/w) auf einem Formular ausstellt. Alternativ kann Ihr Psychologischer Psychotherapeut (m/w) die Notwendigkeit der Tagesklinik-Behandlung in einem kurzen Freitext begründen. Den ausführlichen Kostenübernahmeantrag stellen wir für Sie bei Ihrer Krankenversicherung im Vorfeld der Aufnahme. Hierfür benötigen wir eine Entbindung von der Schweigepflicht von Ihnen.

Im Akutfall ist eine Aufnahme vor Erhalt der Leistungszusage Ihrer Versicherung möglich.

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